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Kultur im Rahmen städtischer Verwaltung in Gelsenkirchen 1933-1945


Die bei Machtantritt der Nationalsozialisten gültige Verwaltungsgliederung der Stadt Gelsenkirchen hatte ihren Ursprung in der Zusammenlegung der Verwaltungen der Städte Buer und Gelsenkirchen im Rahmen der Städteverschmelzung im Jahre 1928. Insgesamt wurden nach Aufgabengebieten 13 mit römischen Ziffern durchnummerierte Abteilungen sowie einige unabhängige Dienststellen gebildet, die aber nicht einheitlich einzelnen Dezernenten übertragen wurden, so dass die Verwaltung also nicht in Dezernate im eigentlichen Sinne gegliedert war.

Als beispielhaft für diese Aufteilung, die Rücksicht auf bereits bestehende räumliche und personelle Gegebenheiten nahm, kann die für kulturelle Angelegenheiten zuständige Abteilung IX, das "Schul- und Bildungsamt", gelten. Das Amt gliederte sich in 6 Unterabteilungen: die nicht näher bezeichnete Hauptstelle für allgemeine Angelegenheiten, die für Schulangelegenheiten zuständigen Abteilungen A - C, die Abteilung D, die für Kunst und Volksbildung zuständig war, sowie das selbständige Referat E (Sportamt). Die Schulabteilung (IX - IXc) unterstand Stadtrat Schossier, das Sportamt einem als Referenten tätigen eigenständigen Amtsleiter. Die Abteilung IX D war wiederum in zwei Bereiche unterteilt. Abteilung IX D umfasste die Aufgabenbereiche "Museen" und "Bilderschau". Sie unterstand Bürgermeister Schumacher. Abteilung IX D umfasste sieben Unterbereiche:

1. Theater und Konzerte
2. Musikschule
3. Stadtfeste
4. Volkshochschule
5. Hochschulkurse
6. Vorträge
7. Volksunterhaltungsabende.

Sie unterstand dem Magistratsrat Paul Große-Boymann, dem als selbständigen Referenten quasi die Funktionen eines Dezernenten zufielen.

Quelle: Christoph Schmidt. Nationalsozialistische Kulturpolitik im Gau Westfalen-Nord
- Regionale Strukturen und lokale Milieus (1933-1945). Paderborn 2006

Andreas Jordan, Mai 2008