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Kreisleiter Plagemann zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt

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Schuldig im Sinne des Gesetzes

NSDAP-Kreisleiter Emscher-Lippe Otto PlagemannAbb.: NSDAP-Kreisleiter Emscher-Lippe Otto Plagemann (ISG Fotosammlung, Bild-Nr.: 4496)

Der Finanzbeamte Otto Plagemann gehörte als Kreisleiter zur Führungsgruppe der regionalen Parteileitung und wurde deshalb nach dem Krieg wegen seiner Mitverantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes verurteilt. Die Begründung für die Revision war typisch für viele NS-Prozesse: Die Parteimitgliedschaft und die Ausübung von Führungsämtern seien nur Mittel gewesen, um "Schlimmeres" zu verhüten. Verantwortung für ihre Handlungen übernahmen nur die wenigsten. Noch am 7. April 1945, drei Tage vor der endgültigen Besetzung der Stadt, wandte sich der NSDAP-Kreisleiter Emscher-Lippe, Otto Plagemann an die Bevölkerung Gelsenkirchens. Obwohl Buer und Horst schon von den Amerikanern befreit waren, hoffte Plagemann immer noch auf den "Endsieg".

Durchhalteappell an die Gelsenkirchener Bevölkerung vom 7. April 1945:

NSDAP-Kreisleiter Otto Plagemann - Durchhalteappell an die Gelsenkirchener Bevölkerung Aufruf vom 7. April 1945

Quelle: Aufruf Plagemann, Institut für Stadtgeschichte (ISG) Gelsenkirchen


NSDAP-Kreisleiter Otto Plagemann - Schuldig im Sinne des Gesetzes

Quelle: Neuer Westfalen-Kurier vom 17. Februar 1948, in: "Gelsenkirchen im Nationalsozialismus: Katalog zur Dauerausstellung der Dokumentationsstätte Gelsenkirchen (Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) - Materialien, Bd.5), 1. Auflage, November 2000"

Abschrift des Artikels:

Schuldig im Sinne des Gesetzes
Kreisleiter Plagemann zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt

Im Falle des ehemaligen Kreisleiters Otto P l a g e m an n , der am 12. Februar vor dem Spruchgericht Recklinghausen stand, war die Frage der Zugehörigkeit zu einer der im Nürnberger Urteil für verbrecherisch erklärten Organisationen der NSDAP nicht umstritten. Er war Parteigenosse seit 1929 und von 1934 bis 1938 ehrenamtlich in Recklinghausen, anschließend hauptamtlich bis 1941 in Paderborn und dann bis zum Zusammenbruch in Gelsenkirchen Kreisleiter gewesen, also volle elf Jahre lang in bedeutenden Kreisen Westfalens. Was die Kenntnis von Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeht, so gab der Angeklagte zu, von der Beteiligung des politischen Führerkorps an der Verfolgung der Juden, der Einlieferung politischer Gegner in Konzentrationslagern ohne rechtliches Gehör und der Durchführung des Zwangsarbeiterprogramms gewußt zu haben. Ein Kreisleiter war immerhin kein unbedeutendes Rad in dem Getriebe von Partei und Staat.

Eine große Zahl von Entlastungszeugen und eidesstattlichen Erklärungen bescheinigte dem Angeklagten daß er sein Amt konziliant und sachlich geführt habe, mit dem spürbaren Willen, überall zu helfen und seine Pflicht zu tun bis unmittelbar vor dem Einrücken der Alliierten.

Der öffentliche Ankläger hielt Anständigkeit und Korrektheit für Dinge, die sich von selbst verstehen. Der Angeklagte habe sich äußerlich zum Führerkorps bekannt und innerlich dazu gestanden und so dessen verbrecherisches Potential gestärkt, womit er schuldig sei im Sinne des Gesetzes. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren unter voller Anrechnung der Internierungshaft. Das Urteil des Gerichts entsprach dem Antrag des Anklägers, nachdem der Verteidiger alle Gründe für eine mildere Beurteilung des Falles ins Feld geführt hatte.

NSDAP-Kreisleiter Otto Plagemann - Interessantes Urteil im Plagemann-Prozess

Quelle: Westfalen-Post vom 16. September 1948, in: "Gelsenkirchen im Nationalsozialismus: Katalog zur Dauerausstellung der Dokumentationsstätte Gelsenkirchen (Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) - Materialien, Bd.5), 1. Auflage, November 2000"

Abschrift des Artikels:

Interessantes Urteil im Plagemann-Prozeß
Gelsenkirchener Kreisleiter stark entlastet — Mildes Urteil und Haftentlassung

(Eig. Ber.) Das Spruchgericht Recklinghausen verhandelte erneut gegen den früheren Kreisleiter von Gelsenkirchen und Recklinghausen Otto Plagemann, wegen Verbleibs im politischen Führerkorps der NSDAP nach Kriegsbeginn trotz Kenntnis seines verbrecherischen Charakters. Die zweite Verhandlung war notwendig geworden, weil das oberste Spruchgericht in Hamm die Revision des Angeklagten aufgehoben und die Strafsache zurückverwiesen hatte. Damals war auf eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren erkannt worden.

Auch in der neuen Verhandlung wurde die ganze Problematik in der Beurteilung des Falles erneut aufgerollt. Sie trat besonders deutlich bei der Vernehmung von Frau Bürgermeister Sewing zutage, die von der Verteidigung als Zeugin geladen war. Sie bezeichnete den Angeklagten als Idealisten und wahren Christen, der nichts Unrechtes gewollt und getan habe. Auf die Frage des Anklägers, wie die Zeugin es sich denn erkläre, daß dieser Christ und Idealist sich lange Jahre an hervorragender Stelle einem verbrecherischen System zur Verfügung gestellt habe, erwiderte die Zeugin, Plagemann habe an seinem Platz Unrecht verhüten wollen und auch verhütet.

Die Verteidigung hatte außerdem neues umfangreiches Beweismaterial herbeigeschafft, daß Plagemann gegen den Eindruck in der ersten Verhandlung in einem günstigeren Licht erscheinen ließ. Besonders die Aussagen eines Gelsenkirchener Apothekers und Bergwerksdirektoren, die glaubhaft beweisen konnten, daß Plagemann sowohl den Einsatz des Volkssturmes verhindert und ihn aufgelöst, ferner die befohlenen Sprengungen an Industriewerken nicht durchgeführt habe, wurden als starke Entlastung gewertet. Unter Berücksichtigung dieser neuen Momente ermäßigte der öffentliche Ankläger seinen Strafantrag auf drei Jahre neun Monate Gefängnis bei Anrechnung der Internierungshaft. Das Gericht (ein Richter und zwei Schöffen) wertete die Entlastungsmomente erheblich höher und erkannte auf ein Jahr fünf Monate Gefängnis und 2000 DM Geldstrafe. Rund vierzehn Monate Internierungshaft finden ihre Anrechnung. Plagemann nahm das Urteil an. Mangels weiteren Fluchtverdachts wurde der Haftbefehl aufgehoben.


Zeugenaussage: Eine Gelsenkirchener Zeitzeugin hat den Kreisleiter Plagemann gekannt

"Anfang 1945 kamen wir aus unserer Evakuierung in Arnsberg zurück, hatten meinen Vater dort nach plötzlichen Magenblutungen sterben sehen und begraben. Meine Mutter und ich waren nun ganz "mutterseelenallein" auf uns gestellt in den Wirren und der Not der letzten Kriegstage und hofften, in unserer alten, völlig in Schutt und Trümmern liegenden Schalker 6-Zimmer Wohnung in 2 Zimmern Unterschlupf zu finden. Zu unserem Entsetzen hausten dort fremde Leute, unsere Habseligkeiten waren verschwunden ... die Nazis von der Ortsgruppe Schalke hatten das für ihre Freunde so geregelt. Wir wurden von ihnen verhöhnt und beschimpft und waren nun noch hilfloser als zuvor. Der einzige "anständige" Nazi, den wir (flüchtig) kannten - er und wir wohnten in benachbarten Häusern in Schalke - war Kreisleiter Plagemann, dem wir unsere verzweifelte Lage schilderten, und der sich seine Ortsgruppenleute vorknöpfte, eine donnernde Strafpredigt losließ, trotz deren Ausflüchte und Lügen ("... wir dachten, sie würden für immer im Sauerland bleiben.") und unerbittlich dafür sorgte, dass wir wieder in unserer alten Wohnung eine Zuflucht fanden und unsere Habseligkeiten zurückbekamen ... soweit das überhaupt noch möglich war. Mehrmals kontrollierte er gewissenhaft, ob seine Anordnungen befolgt wurden."

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Andreas Jordan, Mai 2008

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