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Euthanasie-Ärzte

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Die Kreuzelschreiber

Die Direktion hatte einen Hausappell anbefohlen. Ärzte, Pfleger, Krankenschwestern, Sekretärinnen, Putzfrauen und Anstalts-Handwerker waren in Reih und Glied angetreten. Jeder erhielt "aus besonderem Anlaß" eine Flasche Bier. Alsdann marschierte die Belegschaft in den Keller, wo bei Alkohol und angesichts eines aufgebahrten toten Anstaltsinsassen die Verbrennung der zehntausendsten Leiche gefeiert wurde. Ein Amtswalter der Partei drapierte sich mit dem Talar eines Geistlichen und hielt eine Ulk-Predigt.

Diese frevelhaften Exequien wurden im August 1941 auf Schloß Grafeneck bei Münsingen in Württemberg - einer als Heil- und Pflegeanstalt getarnten Euthanasie-Tötungsanstalt - arrangiert und gehören zu jenen grausigen Szenen, die bei einem Prozeß wieder lebendig werden dürften, der demnächst in Deutschland kaum geringeres Aufsehen erregen wird als das israelische Eichmann - Verfahren in der übrigen, Welt: in dem Prozeß gegen den Professor Dr. Werner Heyde alias Dr. Fritz Sawade. Das Verfahren gegen den Euthanasie-Experten der SS befindet sich gegenwärtig zwar, erst im Stadium der gerichtlichen Voruntersuchung, und der Prozeß ist noch nicht terminiert.

Aber schon jetzt ist - nicht zuletzt aufgrund der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main - abzusehen, daß dabei sämtliche Verharmlosungsthesen ad absurdum geführt werden, mit denen in der jüngsten Vergangenheit ehemalige NS-Ärzte, leichtgläubige Juristen und kommentarfreudige Staatsfunktionäre die Aktion zur Vernichtung angeblich unwerten Lebens zu erklären versuchten.

Beispielsweise hatten sich das Hamburger Landgericht und der christdemokratische Kultusminister Schleswig-Holsteins, Edo Osterloh, zu einem konkreten Fall von NS-Euthanasie geäußert, nämlich zu der widerrechtlichen Tötung von mindestens 56 Kindern im Hamburger Kinderkrankenhaus Rothenburgsort, und dabei die Meinung vertreten,

    - daß ein Arzt, der die zu tötenden Kinder auswählte - gemeint war der Kieler Professor Dr. Werner Catel -, "im sittlichen Sinne nichts Unrechtes getan" habe (Osterloh), und

    - daß die Verbrechen der NS-Ärzte schwierig zu beurteilen seien, weil schon "dem klassischen Altertum die Beseitigung lebensunwerten Lebens eine völlige Selbstverständlichkeit war" (Hamburger Landgericht).

Die Hamburger Richter taten noch ein übriges: Sie maßten sich medizinische Einsichten an und befanden souverän, bei den im Rahmen der Euthanasie-Aktion Getöteten habe es sich um "leere Menschenhülsen" gehandelt.

Obwohl die Vorgänge um die NS-Euthanasie - die erwiesenermaßen nichts mit den in medizinischen Kreisen viel diskutierten Gnadentötungen auf Wunsch unheilbar Erkrankter zu tun hatte - noch längst nicht restlos erforscht sind und wohl auch nie erforscht werden, darf anhand überkommener Dokumente und zahlreicher Aussagen noch lebender Zeugen als feststehend gelten, daß mindestens hunderttausend "leere Menschenhülsen" den Bestrebungen einer relativ kleinen Gruppe von Medizinern zum Opfer fielen, die auf ihre Weise die NS-Ideologie in die Tat umsetzten. Dabei handelte es sich um eine systematische, zentral gelenkte Tötungsaktion, die an Grausamkeit alles übertraf, was penible Wissenschaftler (zum Beispiel Professor Dr. Alexander Mitscherlich in seinem Buch "Medizin ohne Menschlichkeit") bisher der Schreckens-Historie des Dritten Reiches einverleibten, wie die zu erwartenden Enthüllungen des Heyde-Prozesses erweisen werden. Darüber hinaus wird zum Ausdruck kommen, wie grotesk beispielsweise Vergleiche zwischen der NS-Masseneuthanasie und den sporadischen Kindesaussetzungen der alten Griechen und Römer sind.

Im Gegensatz zur Praxis der Altvorderen war nämlich die Euthanasie der Hitler-Jahre keineswegs ein darwinistisches Exempel (das freilich ebenso wenig entschuldbar wäre), sondern vielmehr ein verwaltungstechnisch unfaßbar korrekt verwirklichtes ökonomisches Projekt, das sich gegen sogenannte unnütze Lebensmittelkarten-Empfänger richtete. Am Anfang der Aktion stand denn auch keineswegs der wissenschaftliche Disput, sondern die Ausarbeitung präziser Fragebogen "im Hinblick auf die Notwendigkeit planwirtschaftlicher Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten" (Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 9. Oktober 1939).

Die Anstalten hatten sämtliche Patienten zu melden,

    - die von Geistes- und Gemütsleiden - beispielsweise von Schizophrenie, Epilepsie und senilem Schwachsinn - befallen waren und "in den Anstaltsbetrieben nicht oder nur mit mechanischen Arbeiten" beschäftigt werden konnten;

    - die sich seit mindestens fünf Jahren dauernd in Anstalten befanden;

    - die als kriminelle Geisteskranke verwahrt wurden oder

    - die "nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind".

Diese Fragebogen waren von der "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten", einer bürokratischen Tarnorganisation, ausgearbeitet worden und dienten unmittelbar der Aussortierung von Patienten, die getötet werden sollten. Maßnahmen gegen Personen, die als "volksbiologisch und rassisch minderwertig" (Hitler) galten, standen von Anfang an auf dem Programm der Nationalsozialisten und fanden in den ersten Machtjahren ihren Ausdruck in den Gesetzen "zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (Diskriminierung der Juden), "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (zwangsweise Sterilisierung Erbkranker, aber auch allgemein Mißliebiger) und "zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes" (Einbeziehung der chronisch Kranken in den Kreis der von der NS-Gesetzgebung Betroffenen).

An eine radikale Ausmerzung "unwerten Lebens" mochte man indes zunächst nicht gehen, weil Hitler Bedenken hatte. So soll er 1935 gegenüber dem damaligen Reichsärzteführer Dr. Gerhardt Wagner geäußert haben, daß er erst dann, "wenn ein Krieg sein soll ... diese Euthanasiefrage aufgreifen und durchführen werde", weil "Widerstände, die von kirchlicher Seite zu erwarten (sind), in dem allgemeinen Kriegsgeschehen nicht dieselbe Rolle spielen würden wie sonst". Nach Kriegsbeginn glaubte Hitler, keinerlei Rücksichten mehr nehmen zu brauchen. Er unterzeichnete Ende Oktober einen auf den 1. September 1939 rückdatierten Erlaß, in dem es hieß: "Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbaren Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann."

Der Professor Dr. med. Karl Brandt galt als besonders vertrauenswürdige Persönlichkeit, nicht nur weil er den Rang eines Generalleutnants der Waffen-SS bekleidete, sondern, weil er zudem der Begleitarzt Hitlers war. Reichsleiter Philipp Bouhler fungierte als Leiter der "Kanzlei des Führers der NSDAP", im Parteijargon "KdF" genannt. Die "KdF" war ein Parteiamt, das sich Hitler unabhängig von der Parteikanzlei und von der Reichskanzlei als eine Art Privatkanzlei geschaffen hatte. Zu den Aufgaben der "KdF" gehörte die Erledigung aller an Hitler persönlich gerichteten Gesuche, angeblich auch solcher von Kranken, die den "Gnadentod" erbaten. Später war die Hitlersche Gnadentod-Kanzlei auch für alle Fragen der Massen-Euthanasie zuständig. Die gleichzeitige Existenz einer Freizeit-Organisation der Deutschen Arbeitsfront (DAF) namens "Kraft durch Freude", die sich abgekürzt ebenfalls "KdF" nannte, gab damals Anlaß zu einer Serie von Mediziner-Witzen, in denen die Tötung Geisteskranker mit "Kraft durch Freude" in Zusammenhang gebracht wurde und die Hitler, wie Brandt nach dem Kriege aussagte, "herzlich belachte".

Von der Hitler-eigenen "KdF" wurde nicht nur die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" organisiert, die mittels Fragebogen die Todeskandidaten auswählte, sondern zugleich auch die "Gemeinnützige Krankentransport GmbH" für die Beförderung der Kranken in die Tötungsanstalten und der Leichen in die Krematorien. KdF steuerte auch die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege", der die Honorierung der Euthanasie-Gehilfen samt Troß oblag. Neben Brandt und Bouhler wurden von dieser kulanten Stiftung folgende Mitarbeiter betreut:

    - 37 medizinische Obergutachter, Gutachter und sogenannte Tötungsärzte;

    - 23 Verwaltungsbeamte, hauptsächlich Organisations- und Finanzfachleute;

    - 4 Sekretärinnen und sieben weitere Bürokräfte;

    - zwölf Transporteure, zumeist Leiter von Omnibus-Konvois für den Verkehr von Anstalt zu Anstalt;

    - 15 Registratoren, darunter die Leiter eigens für die Euthanasie eingerichteter Schein-Standesämter, in denen zu Tarnungszwecken korrekte Sterbeurkunden ausgestellt wurden; und

    - drei Chemiker, die für die fachgerechte Verwendung von Kohlenoxyden bei den Tötungen zuständig waren.

Der Vorschlag, die Euthanasie-Aktion mit Kohlenoxyd (CO) durchzuführen, kam vom Reichskriminalpolizeiamt, dessen Leiter der SS-Gruppenführer Arthur Nebe war. Professor Dr. Heyde gab damals in seiner Eigenschaft als Euthanasie-Obergutachter diesen Vorschlag an höchste Stellen weiter, und Hitler entschied endgültig, daß Kohlenoxyd zu verwenden sei. Als Euthanasie-Zentrale wurde ein schlichtes Haus in der Berliner Tiergartenstraße 4 eingerichtet, von, dem später der Tarnname der Euthanasie-Aktion abgeleitet wurde: "T 4".

Die von den Heil- und Pflegeanstalten angeforderten Kranken-Meldebogen wurden über das "T 4"-Postfach 101 Berlin W 9 geleitet und von den Medizinern - der wichtigsten Gruppe im "T 4"-Team - ausgewertet. Zu den ersten Ärzten, die als "T 4" -Gutachter in Erscheinung traten, gehörte der Professor Dr. Werner Catel, bis vor kurzem Ordinarius für Kinderheilkunde in Kiel. Als Obergutachter fungierten Professor Dr. Werner Heyde und der nach dem Kriege von einem sowjetischen Tribunal zum Tode verurteilte und hingerichtete Professor Dr. Paul Nitsche; beide regierten in der Berliner "T 4"-Zentrale. Die Mehrheit der ärztlichen Mitarbeiter, die den Professoren Heyde und Nitsche attachiert waren, residierte demgegenüber keineswegs in der Tiergartenstraße, sondern betätigte sich vielmehr in Heimarbeit als Gutachter. Die Fleiß-Produkte der "T 4"-Gehilfen wurden dann per Post nach Berlin gesandt.

Das häusliche Wirken der "T 4"-Ärzte erschien der Zentrale zweckmäßig, weil die Erstellung der sogenannten Euthanasie-Diagnosen mit nur geringen Mühen verbunden war. Die Mediziner waren lediglich zur Anbringung einfacher Zeichen auf den Photokopien der Kranken-Meldebogen angehalten, die zuvor ausgefüllt von den Pflegeanstalten an die "T 4"-Zentrale gegeben worden waren. Auf diesen Kopien hatten die Gutachter in einem schwarzumrandeten Kasten mit Rotstift ein "+" zu notieren, wenn der Patient getötet werden und mit Blaustift ein "-", wenn er geschont werden sollte. Allenfalls durfte noch, ebenfalls mit Blaustift, ein "?" gemalt werden, "wenn der Gutachter sich für eine endgültige Entscheidung nicht entschließen konnte" ("T 4"-Anweisung). Die Tätigkeit der Obergutachter beschränkte sich darauf, neben den schwarzen Meldebogen-Kästen, in die von den Gutachtern zumeist schon rote Todesrunen gemalt worden waren, endgültig mit "+" oder "-" zu signieren. Alle Ärzte setzten neben das häufige "+", das seltene "-" oder das nur im Ausnahmefalle verwandte "?" außerdem ihr Handzeichen und hatten damit über Leben und Tod eines Patienten entschieden.

Trotz dieser ebenso primitiven wie eindeutigen Zeichensprache gab es zuweilen beim Zeichnen der "T 4"-Urteile Pannen. Ein alter Ordinarius mußte beispielsweise, wie Nitsche nach 1945 aussagte, schriftlich gerügt werden, weil er in der Annahme, Plus bedeute Am-Leben-bleiben, einige Tausend "+" unentwegt in Blau gekritzelt hatte. Daraufhin führte die "T 4"-Zentrale in Berlin Schulungstagungen durch, bei denen die Mediziner in der Benutzung von Farbstiften unterwiesen wurden.

Zu den "T 4"-Mitarbeitern, die sich damals als Kreuzelschreiber bewährten, gehörten zwölf Professoren, darunter namhafte Wissenschaftler, die zum Lehrkörper deutscher Universitäten gehörten oder - in drei Fällen - noch heute gehören. Neben dem medizinischen Hitler-Betreuer, dem Professor Dr. Karl Brandt, standen im Dienste der "T 4": Die Universitätsprofessoren Dr. Werner Heyde (Würzburg). Dr. Paul Nitsche (Halle), Dr. Werner Catel (damals Leipzig, nach dem Kriege Kiel), Dr. Berthold Franz Kihn (damals Jena, heute Erlangen), Dr. Werner Villinger (damals Breslau, bis 1956 Marburg), Dr. Max de Crinis (Berlin), Dr. Carl Schneider (Heidelberg), Dr. Kurt Pohlisch (Bonn), Dr. Erich Straub (Kiel) und Dr. Friedrich Mauz (früher Königsberg, heute Ordinarius für Neurologie und Psychiatrie an der Universität Münster). Außerdem vermerkte die "T 4"-Renommierliste den Professor Dr. Hans Heinze, früher Direktor und Chefarzt - der Landes- (Heil- und Pflege-) Anstalt Brandenburg-Gorden, heute Sievershausen im Solling (Weserbergland).

Um die Verwandlung eines kleinen professoralen Rotstift-Kreuzchens in einen konkreten Todesfall anschaulich zu erproben, wurde eine Versuchstötung im Zuchthaus Brandenburg angeordnet. Die Leitung des Experiments hatten ein Dr. Albert Widmann und der Chemiker Dr. August Becker. Widmann, heute in Stuttgart wohnhaft, war Chef der chemischen Abteilung des Kriminaltechnischen Instituts, das dem Reichskriminalpolizeiamt angegliedert war. Zu dieser Test-Veranstaltung erhielten zahlreiche Ärzte, Partei- und SS -Obere Einladungen. Das Zuchthaus hatte anläßlich der hohen Besuche geflaggt. Vier Schutzbefohlene einer Heil- und Pflegeanstalt wurden in Anwesenheit des Reichsleiters Bouhler und des Reichsgesundheitsführer Dr. Conti, vom Leben zum Tode befördert.

Obwohl das Experiment "in 22 Sekunden" (Protokoll) den gewünschten Erfolg zeitigte, wurde allerdings nicht Brandenburg, sondern das Schloß Grafeneck in oder Schwäbischen Alb als erste und zugleich leistungsfähigste Euthanasie-Tötungsanstalt eingerichtet; Grafeneck, bis dahin Pflegeheim der Stuttgarter Samariter-Stiftung (1), wurde "für die Zwecke des Reiches" beschlagnahmt. Bereits am 17. Oktober 1939, noch bevor Hitler seinen Gnadentod-Erlaß, der nie als Gesetz verkündet wurde, unterzeichnet hatte, traf eine "T 4"-Kommission unter Leitung des Bouhler-Stellvertreters, des "KdF"-Oberdienstleiters Viktor Brack, in Grafeneck ein und veranlaßte den notwendigen Umbau des Schlosses sowie die Errichtung besonderer "Wirtschaftsgebäude" für die Massentötungen und Leichenverbrennungen. Das idyllische Schloß wurde für die Unterbringung des "T 4"-Personals und für Büroräume reserviert. 300 Meter vom Schloß entfernt, entstand die eigentliche Vernichtungsanstalt, die durch einen hohen Bretterzaun von der Außenwelt abgeschirmt wurde.

Diese Vernichtungsanstalt bestand aus einer 100 Kranke fassenden hölzernen Aufnahmebaracke, in der Ärzte, um die Patienten zu beruhigen, kurze Scheinuntersuchungen vornahmen, und dem massiven Vergasungsgebäude, in dem sich ein freundlich eingerichtetes Wartezimmer für 50 Opfer und der hermetisch abgeschlossene Vergasungsraum mit dem gleichen Fassungsvermögen anschloß. Im Wartezimmer, also im Vorraum des Todes, hing ein Führerbild.

Neben dem Vergasungsraum, der äußerlich als Duschraum eingerichtet war, befand sich ein sogenanntes Ärztezimmer, aus dem durch ein Ventil Kohlenoxydgas eingeblasen und das Geschehen in der Sterbekammer durch ein Glasfenster beobachtet werden konnte. Direkt neben dem Vergasungsgebäude lag das Krematorium - Ausrüstung: Ofen mit Ölfeuerung - und diesem Bau gegenüber die Garage für die Kraftfahrzeuge der SS-Transportstaffel, von der die lediglich durch Fragebogen ermittelten Opfer in zügigem Tempo herangeschafft wurden, um - wie es in einer "T 4"-Anweisung hieß - "die Technik des Hauses sinnvoll zu nutzen". Das gesamte Gelände des Anstaltsbezirks Grafeneck wurde durch Schranken und, Tafeln mit der Aufschrift "Seuchengefahr" abgesperrt und gesichert. Außerdem wurden Wachtposten aufgestellt.

Kurz nach der Umwandlung Grafenecks in eine perfekte Mord-Maschinerie wurden im Schloß Hartheim bei Linz an der Donau und in dem bereits experimentell bewährten Zuchthaus Brandenburg ebenfalls "T 4" -Tötungsanstalten eingerichtet. Brandenburg wurde allerdings sehr bald wieder aufgegeben, an seine Stelle trat die Heil- und Pflegeanstalt Bernburg in Sachsen-Anhalt als neue "T 4" -Todesstätte. Im Frühjahr 1940 mußte außerdem die sächsische Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein bei Pirna auf Betreiben der Euthanasie-Initiatoren zur Liquidationsstätte umgebaut werden.

Um die von Berlin aus angeordneten "Verlegungen" von Patienten aus normalen Heil- und Pflegeheimen in Tötungsanstalten zu tarnen, wurde ein Teil der Opfer vorübergehend in sogenannte Zwischenanstalten verbracht. Für Brandenburg und Bernburg standen allein sieben solcher Zwischenanstalten zur Verfügung. Im Dezember 1940 wurde Grafeneck aufgelöst und das gesamte "T 4"-Personal im Januar 1941 der neuen Totungsanstalt Hadamar bei Limburg an der Lahn zugeteilt. Im Reichsgebiet waren mit Ausnahme kurzer Unterbrechungen, die durch die Verlegungen der Anstalten Grafeneck und Brandenburg entstanden, vom Herbst 1939 bis Ende 1941 insgesamt vier Euthanasie-Tötungsanstalten in ständigem Einsatz.

Bei der Auswahl der zu Tötenden wurden, wie der Stellvertreter Bouhlers, Viktor Brack, nach dem Kriege zu Protokoll gab, erst Monate nach Anlaufen der "T 4"-Aktion auf Proteste aus der Bevolkerung hin geisteskranke Kriegsverletzte, die in Heimen untergebracht waren, "aus kriegspsychologischen Gründen" von der "Erfassung" ausgenommen. Außerdem wurden zeitweise auch kranke Juden unbehelligt gelassen, weil laut Bouhler "die damalige Staatsführung den Juden diese Wohltat nicht gegönnt hat". Die Euthanasie sollte nach den Worten des "KdF-Leiters "nur Deutschen zugute kommen". Die "T 4"-Leute ließen es sich tatsächlich angelegen sein, die nationalsozialistische Wohlfahrtsmaxime in Zehntausenden von Fällen strikt zu befolgen: Es wurden vorwiegend nichtjüdische Kranke aussortiert, während Juden von den sogenannten Gnadentötungen zunächst verschont blieben.

Wie diese "medizinischen Maßnahmen" (Bouhler) abliefen, geht aus den Aussagen von Zeugen hervor, die nach dem Kriege über "T 4" berichteten. Erinnerte sich beispielsweise der frühere technische Angestellte der "Gemeinnützigen Stiftung", Herbert Kalisch, heute Mannheim-Schönau, Königsberger Allee 116:

"Es war in der Erdbeerzeit, also im Juni oder Juli. Ich gehörte zum Begleitpersonal eines Transportes von kranken Personen. In der Regel hatten wir ständig Zivilkleidung an. Jedoch vor Antritt dieses Transportes wurde ich beauftragt, einen weißen Arztkittel anzuziehen, damit ich gegenüber den kranken Menschen den Eindruck eines Arztes oder Arzthelfers erweckte. Den Transportierten war gesagt worden, sie sollten verlegt werden. Jedoch sagte man nicht, wohin. Der Transport ging nach der Stadt Brandenburg an der Havel, zu dem in der Stadtmitte gelegenen alten Zuchthaus, das man teilweise zu einem Krematorium umgebaut hatte, da es leerstand. Während der Fahrt mußten wir achtgeben, daß die weißen Vorhänge der Busse zugezogen blieben. Unterwegs, auf der Fahrt von Berlin nach Brandenburg, haben wir in Werder Pause gemacht und jeder bekam ein Spankörbchen voll Erdbeeren, und dann haben wir die Leute in Brandenburg abgeliefert.

Wir fuhren mit den Leuten 'rein. Wir sind dabeigeblieben; denn die Wachleute der SS hatten uns gesagt: 'Ihr könnt auch mal das Schauspiel ansehen.' Die Leute wurden sortiert, Männer und Frauen in Gruppen. Diese Personen mußten sich vollkommen nackt ausziehen, da man ihnen sagte, daß sie vor Verlegung in einen anderen Bau baden und ungezieferfrei gemacht werden müßten. Die Kranken mußten den Mund aufmachen, und dann bekamen sie einen automatischen Vier-Zahlen-Stempel auf die Brust gedrückt. Das Personal hat dann später durch die Nummer gewußt, wer Goldzähne im Mund hat. Um die kranken Menschen nicht zu beunruhigen, wurden sie von Ärzten oberflächlich untersucht. Dann kamen sie in den Baderaum. Wenn nun die vorgesehene Zahl Personen in dem Baderaum war, wurde die Tür verschlossen.

An der Decke des Raumes waren in Form von Brausen Installationen angebracht, durch welche man Gas in den Raum ließ. Ich glaube, 50 Menschen gingen da 'rein bei so 'ner Vergasung. Da waren ein paar junge Mädel dabei, und wir haben so unter uns gesagt: 'Ist das nicht eine Affenschande?' Der Raum hatte nur eine Tür, und durch den Spion hat man genau sehen können, wann alle tot waren. Nach etwa fünfzehn bis zwanzig Minuten wurde das Gas aus dem Raum abgelassen, da man durch den Spion festgestellt hatte, daß sämtliche Personen nicht mehr am Leben waren. Nun hat man aufgrund der aufgedrückten Nummern die Personen festgestellt, bei denen zuvor bei der Untersuchung festgestellt worden war, daß sie Goldzähne hatten. Den Toten wurden die Goldzähne herausgebrochen."

Andere Zeugen gaben zu Protokoll, daß sich die Kranken - fast alle waren gehfähig - zumeist willig, ja freudig in die Todeskammern führen ließen, weil ihnen versprochen worden war, sie dürften "nachher in einem frisch bezogenen Bett schlafen". Nach der unter ärztlicher Aufsicht vollzogenen Exekution wurden rührselige Amtsbriefe ins Land geschickt. Die sogenannten Trostbriefabteilungen der jeweiligen Tötungsanstalt unterrichteten die Angehörigen korrekt vom Ableben des Patienten, wobei es den "T 4"-Schreibern überlassen blieb, eine Todesursache frei zu erfinden. So konnte passieren, daß Heiminsassen "plötzlich an den Folgen einer Blinddarmentzündung gestorben" waren, obwohl ihr Wurmfortsatz - wie die Angehörigen wußten - schon vor Jahren wegoperiert worden war. Der Wortlaut des "Trostbriefes" entsprach einem vorbereiteten Schema. In Grafeneck wurde folgende Fassung bevorzugt:

Sehr geehrte ...

Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr ... der am ... auf ministerielle Anordnung gemäß Weisung des Reichsverteidigungskommissars in die hiesige Anstalt verlegt werden mußte, unerwartet am ... Infolge ... verstorben ist. Bei seiner schweren unheilbaren Erkrankung bedeutet sein Tod Erlösung für ihn. Auf Anweisung der Ortspolizeibehörde mußte aus seuchenpolizeilichen Erwägungen heraus der Verstorbene sofort eingeäschert werden.

Wir bitten um Mitteilung, an welchen Friedhof wir die Übersendung der Urne mit den sterblichen Überresten des Heimgegangenen durch die Ortspolizeibehörde veranlassen sollen. Die Kleidungsstücke des Verstorbenen, die keinen besonderen Wert darstellten und die bei der Desinfektion gelitten haben, wurden der NSV (2) überwiesen.

Heil Hitler! gez. Unterschrift

Wie verlogen in diesen Briefen die Bemerkungen über unheilbare Erkrankungen waren, geht aus einer großen Anzahl von "T 4"-Meldebogen hervor, die bei dem kommenden Heyde-Prozeß zweifellos auf dem Richtertisch liegen werden. Auf diesen Plus-Meldebogen steht nämlich über Kranke, die mit Sicherheit getötet worden waren, unter anderem vermerkt: "Fleißiger Arbeiter", "Geistig regsam", "Geht allein spazieren", "Ist kontaktfähig", "Wird häufig beurlaubt", "Viel Schriftverkehr" und "Kann eventuell entlassen werden". Lobende Worte wie "Tüchtig in der Nähstube" oder "Gute Köchin" ersparten den Kranken nur in den seltensten Fällen die Giftbrause. In der Heil- und Pflegeanstalt Illenau in Baden mußten die "T 4"-Transporteure einen kranken Handwerker mitnehmen, der ungeachtet seines Leidens "für die Anstaltsinsassen die Schuhe besohlte".

Und der Pastor Braune, der seinerzeitige Vizepräsident des Zentralausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche, erwähnte am 9. Juli 1940 in einer an das Reichsinnenministerium gerichteten Denkschrift das Schicksal eines Mannes namens Heimer, der früher Leiter eines Kraftwerkes in Bad Kreuznach war. Heimer war gemütsleidend und deshalb von seinen Angehörigen der Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau im Rheinland anvertraut worden. Berichtete der Pastor: "Noch vor Weihnachten 1939 besuchte ihn (Heimer) sein Sohn. Der Vater war geistig völlig klar, litt nur unter Depressionen. Anfang März 1940 erfolgte die Verlegung (...) nach Grafeneck, ohne daß die Familie benachrichtigt wurde (...) Eine Anfrage (der Familie) in Grafeneck blieb unbeantwortet. Nach etwa vier Wochen erfolgte der Bescheid, daß der Kranke infolge von Kreislaufschwäche verstorben sei und daß die Leiche sofort eingeäschert werden mußte."

Juden-Opfer wurden von der "T 4" lediglich bis Juni 1940 verschmäht. In diesem Monat wurden die in der Heil- und Pflegeanstalt Buch bei Berlin aus dem ganzen Reich zusammengezogenen jüdischen Pfleglinge in Sammeltransporten in die Tötungsanstalt Brandenburg verbracht und später vergast. Allerdings scheinen bei dieser Aktion doch nicht alle jüdischen Geisteskranken erfaßt worden zu sein. Der Reichsminister des Innern vermerkte nämlich noch am 19. Dezember 1940 in einem Runderlaß, "der bisher noch bestehende Zustand, daß Juden mit Deutschen in Heil- und Pflegeanstalten gemeinsam untergebracht waren, (sei) auf die Dauer nicht tragbar". Diesen Juden wurde zeitweise die Heil- und Pflegeanstalt in Bendorf-Sayn, Kreis Koblenz, zugewiesen - wenig später wurden die Patienten nahezu restlos in Tötungsanstalten übergeführt.

Anfang 1941 wurde die Aktion "T 4" auch auf die Insassen von Konzentrationslagern ausgedehnt. Diese Maßnahme führte die amtliche Tarnbezeichnung "Sonderbehandlung 14 f 13". Unter den Häftlingen hieß sie "Invaliden-Aktion". Als Grund für die Erweiterung der "T 4" gab Brack 1946 vor einem amerikanischen Tribunal in Nürnberg folgendes an: Im Sommer 1940 habe ihm Bouhler gesagt, daß Himmler beabsichtige, die "Schwerstkranken in den Konzentrationslagern auf ihren Gesamtzustand sowohl körperlich als auch psychisch-geistig untersuchen zu lassen". Himmler sei damals, so erinnerte sich Brack, um geeignete Ärzte für diese Aufgabe verlegen gewesen. Die "T 4", stellte ihm daraufhin "erfahrene Psychiater" zur Verfügung. "T 4"-Ärzte wurden auf Rundreise von KZ zu KZ geschickt und wohnten, da Spesen keine Rolle spielten, beispielsweise bei Inspektionen des Lagers Dachau im fashionablen Münchner "Bayerischen Hof" oder im "Schottenhamel" und bei Visiten im Lager Buchenwald im traditionsreichen Weimarer "Hotel Elephant".

Auf dieser Tournee tat sich neben einem Dr. Hans-Bode Gorgass, heute in Gadderbaum bei Bielefeld, und anderen Ärzten ein Dr. Friedrich Mennecke hervor. Von diesem Mennecke, der in den Konzentrationslagern Fragebogen in der bewährten Manier auszufüllen hatte, ist ein aufschlußreicher Briefwechsel aus jener Zeit überkommen, den der Arzt mit seiner Frau führte. Schrieb Mennecke

    - am 4. April 1941 aus dem KZ Sachsenhausen: "Unsere Arbeit ist sehr, sehr interessant."

    - am 3. September 1941 aus dem Konzentrationslager Dachau: "Wir (Ärzte) haben einen schönen Ausflug zum Starnberger See gemacht."

    - am selben Tage ebenfalls aus Dachau: "Es sind nur 2000 Mann, die sehr bald fertig sein werden, da sie am laufenden Bande nur angesehen und natürlich nicht untersucht werden."

    - am 20. November 1941 aus dem KZ Ravensbrück: "Die Arbeit flutscht nur so. Ein (SS-)Scharführer holt mir die Patienten 'rein ... Es klappt alles tadellos. Morgen werden wir noch weit mehr machen als bisher vorgesehen ... Dann wird hier ... Pause gemacht und nach Buchenwald gefahren. Dort wird ebenfalls "vorgefühlt"."

    - am 28. November 1941 aus dem Konzentrationslager Buchenwald: "7.40 Uhr. Auf geht's zum neuen fröhlichen Jagen!"

    - am 1. Dezember 1941 aus demselben Lager: "Obwohl ich heute früh erst eine halbe Stunde später anfangen konnte, ist ... ein Rekord geschlagen (worden): 230 Bogen habe ich fertigbekommen, so daß jetzt insgesamt 1192 fertig sind."

    - am 12. Januar 1942 aus dem KZ Ravensbrück: "11.40 Uhr: Heissali! Fertig mit allen Fragebogen!"

Als "Diagnosen" vermerkte seinerzeit der emsige Mennecke: "Faul und frech", "Rasseschänder", "Deutschenhasserin" und Jüdische Dirne". Alle KZ-Patienten dieses Arztes fanden den "T 4"-Tod. Mennecke wurde 1946 von einem alliierten Militärgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet, andere "T 4"-Ärzte überstanden die Nachkriegsjahre ohne sonderliche Unbill. Zu den Kollegen Menneckes gehörten neben Gorgass unter anderem die "Gutachter".

    - Dr. Valentin Faltlhauser, München, im Januar 1961 verstorben;

    - Dr. Hermann Pfannmüller, Sonthofen;

    - Dr. Viktor Ratka, Buggingen in Baden;

    - Kurd Runcke junior, Berlin-Charlottenburg;

    - Dr. Arthur Schreck, Pfullendorf, Kreis Überlingen;

    - Dr. Ernst Wentzler, Hannoversch-Münden.

Die Zahl der Opfer, die auf das Konto dieser und der anderen "T 4" -Ärzte gehen, wird - was die "Sonderbehandlung 14 f 13" anbelangt - von Zeugen vorsichtig auf über 10 000 geschätzt; für die "T 4-Tötungsanstalten" hingegen ergeben sich höhere Quoten, nämlich: für Grafeneck und Hadamar 20 600, für Brandenburg und Bernburg insgesamt 20 000 sowie für Hartheim und für Sonnenstein noch einmal je 20.000 Euthanasie-Tote.

Zur Einstellung der gesamten Aktion, für die es keinerlei gesetzliche Sanktion gab, kam es durch unmittelbares Eingreifen Hitlers, dem vor allem die immer zahlreicher werdenden Proteste von Kirchenführern ein bedenkliches Symptom der Volksstimmung schienen. In der Tat hatte eine Reihe von Bischöfen mutig zur Feder gegriffen, unter anderem der württembergische evangelische Landesbischof Wurm, der Breslauer Erzbischof Kardinal Bertram, der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Faulhaber, und der Bischof zu Limburg, Hilfrich.

Schrieb der Limburger Hirte im August 1941: "Öfter in der Woche kommen Omnibusse mit einer größeren Anzahl der Opfer in Hadamar an: Schulkinder der Umgebung kennen diesen Wagen und reden: 'Da kommt wieder die Mordkiste.' Nach der Ankunft solcher Wagen beobachten dann die Hadamarer Bürger den aus dem Schlot aufsteigenden Rauch und sind von dem ständigen Gedanken an die armen Opfer erschüttert, zumal wenn sie je nach der Windrichtung durch die widerlichen Düfte belästigt werden... Kinder, einander beschimpfend, tuen Äußerungen: 'Du bist nicht recht gescheit, du kommst nach Hadamar in den Backofen!" Solche, die nicht heiraten wollen oder die keine Gelegenheit finden, sagen: 'Heiraten nein! Kinder in die Welt setzen, die dann in den Rexapparat kommen?'"

Nach solchen Stimmen wurde "T 4" abgeblasen und sogenannte Gnadentötungen waren, wie vorher schon, künftig nur noch in Einzelfällen gestattet. Sieht man von der couragierten Haltung des Göttinger Universitätsprofessors Dr. Gottfried Ewald ab, der zur Mitarbeit an der Aktion "T 4" aufgefordert worden war, sich aber beharrlich weigerte, mitzumachen - er blieb deswegen unbehelligt -, hat kein nennenswerter Protest von ärztlicher Seite die Einstellung der Massentötungen beschleunigt oder gar veranlaßt.

Weitaus mutiger als die Mediziner erwiesen sich - neben den Kirchenmännern, von denen der münstersche Bischof Kardinal von Galen sich sogar nicht scheute, von der Kanzel gegen "T 4" zu wettern - die Juristen. So wies beispielsweise die Staatsanwaltschaft Dresden in einem Schreiben an das Reichsjustizministerium auf eine Liste von Todesanzeigen hin, die 1940 in den "Leipziger Neuesten Nachrichten" veröffentlicht worden waren. Alle Anzeigen hatten den nahezu gleichen Wortlaut:

"Wir erhielten nach bereits erfolgter Einäscherung aus Grafeneck in Württemberg die traurige Nachricht von dem plötzlichen Tod unseres einzigen geliebten ... Andere Todesanzeigen begannen mit den Worten: "Nach Mitteilung der Heil- und Pflegeanstalt verschied ...". "Wie bereits erwartet, erhielten wir die Nachricht ..." oder "Nach langer Ungewißheit wurde endlich bestätigt ..."

Indes: Strafanzeigen, in denen das Augenmerk auf "Vorgänge, von denen der Führer sicherlich nichts weiß" (Anzeigen-Protokoll) gerichtet wurde, hatten so gut wie nie Erfolg. Der zeitweilig als Justizminister amtierende Staatssekretär und heute mit halber Pension in Schleswig privatisierende Dr. Franz Schlegelberger leitete am 23. April 1941 in Berlin eine Tagung von hohen NS-Juristen, die er mit folgenden Worten begrüßte:

Meine Herren! Dafür zu sorgen, daß olle Beamten der Reichsjustizverwaltung sich in immer steigendem Maße ... in den nationalsozialistischen Staat einordnen, ist meine Aufgabe. Ich kann diese Aufgabe nur lösen, wenn ich mich bedingungslos auf das vor mir versammelte Führerkorps der beamteten Justiz stützen kann ... Tatsachen, nicht nur Gerüchte, müssen Ihnen bekannt werden. Geschieht das nicht, so ist es unabwendbar, daß Richter und Staatsanwalte sich zum schweren Schaden der Justiz und des Staates gegen Maßnahmen wenden, die sie gutgläubig, aber irrtümlich für illegal halten, und sich schuldlos mit dem Willen des Führers in Widerspruch setzen.

Gemeint war "T 4", und Schlegelberger klärte die Herren auf, "welche Bewandtnis es mit der Vernichtung lebensunwerten Lebens hat". Auf derselben Tagung gab Schlegelberger den Generalstaatsanwälten die Weisung, "sämtliche Eingaben, und Strafanzeigen, die sich mit der "Aktion" befaßten, unbearbeitet dem Reichsjustizminister vorzulegen".

(1) Die Samariter-Stiftung Stuttgart ist eine gemeinnützige Institution, die dem badenwürttembergischen Landesverband der Inneren Mission angeschlossen ist.

(2) NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, eine karitative Einrichtung der NSDAP.

Erstveröffentlichung in "DER SPIEGEL" 19/1961, 3.5.1961

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Andreas Jordan, Mai 2010

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