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Depromotion Gelsenkirchener Juden

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Aberkennung akademischer Grade


Dr. Goldschmidt, Alfons

Geboren am 28. November 1879 in Gelsenkirchen, Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft 3. Dezember 1936. Mitteilung über die Aberkennung des akademischen Grades Dr. rer. pol., veröffentlicht in "Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger" am 23. März 1937 und am 25. Juni 1938. Juristische Fakultät, Freiburg im Breisgau.


Dr. Meyer, Max

Geboren am 10. Februar 1884 in Gelsenkirchen, (nach 1969 New York) Dr. med., Kinderarzt, Hindenburgstr. 75. Studiert in Straßburg, München, Berlin, Approbation 1909; Dissertation Berlin 1909. Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft: unbekannt. Mitteilung über die Aberkennung des akademischen Grades veröffentlicht in "Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger" am 17. Januar 1941, Medizinische Fakultät Berlin.

10.5.1939 Emigration zunächst nach London, 83 Lordship Park, N16. Ehefrau folgt über Belgien im Januar 1940: gemeinsam weiter nach den USA. License 40, Ped. 645 West End Ave., New York City.

Zitat aus "Jüdische Kinderärzte 1933-1945" von Eduard Seidler, Karger, 2007

Dr. Meyer und seine Familie gehörten zu einer Gruppe Gelsenkirchener Juden, die sich 1919/20 um die Gründung einer orthodoxen jüdischen Gemeinde (Israelitische Religionsgemeinschaft -"Adass Jisroel") bemühten. Damit wandte sich diese relativ kleine Gruppe Gelsenkirchener Juden gegen die als liberal bekannte Synagogengemeinde in Gelsenkirchen. Die Gründung der orthodoxen jüdischen Gemeinde scheiterte an der Ablehnung der Anerkennung als jüdische Gemeinde durch den Regierungspräsidenten Arnsberg im Jahr 1920. (StA)

Husemannstrasse 75, Gelsenkirchen 2010

Bild: Husemannstrasse (während der NS-Zeit Hindenburgstrasse) 75, Gelsenkirchen. Hier wohnte der jüdische Kinderarzt Dr. Max Meyer

Rechts oben an der Seite ist noch immer der Abdruck einer Mesusah (links) zu sehen, eine der weingen Spuren jüdischen Lebens in Gelsenkirchen aus der NS-Zeit. Die Mesusah wird in Armreichweite im oberen Drittel des (von außen gesehen) rechten Türpfostens geneigt angebracht, und zwar so, dass das obere Ende zum Raum zeigt. Dies entstand aus einer Diskussion unter den jüdischen Gelehrten, ob die Mesusa senkrecht (Meinung von Raschi) oder waagerecht (Meinung von Rabbenu Tam) anzubringen sei; als Kompromisslösung einigte man sich auf die geneigte Stellung. Einer anderen Erklärung zufolge hängt die Mesusa schräg, um damit auszudrücken, dass nur Gott die Dinge ganz richtig (gerade) machen kann, nicht aber die Menschen, deren Handlungen immer unvollständig (schief) bleiben. Außerdem gibt es die Vorstellung, die Mesusa ahme durch die Richtung des oberen Endes zum Raum hin die Neigung des Oberkörpers beim Eintreten in den Raum nach. Manche gläubige Juden küssen die Mesusa beim Betreten eines Raumes, indem sie die Fingerspitzen der rechten Hand an die Mesusa und dann zum Mund führen.


Dr. Eichengrün, Paul

Geboren am 5. September 1899 in Witten. Mitte der zwanziger Jahre ließ sich der Zahnarzt Paul Eichengrün in Gelsenkirchen nieder. Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft: unbekannt. Mitteilung über die Aberkennung des akademischen Grades veröffentlicht in "Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger" am 11. Februar 1942. Medizinische Fakultät, Heidelberg


Verstoßen und vergessen

Mehr als 2000 jüdischen Akademikern wurde im Nationalsozialismus der Doktortitel aberkannt. Mit der Rehabilitierung haben sich manche Universitäten bis heute Zeit gelassen.

Eigentlich klingt es wie eine Selbstverständlichkeit, wenn die Universität Gießen erklärt, dass die Entziehungen von Doktorgraden im Nationalsozialismus nichtig sind und dass damals vorenthaltene Verleihungen des Doktorgrades posthum vollzogen werden. Einzig der Zeitpunkt der öffentlichen Erklärung irritiert: Februar 2006.

Zwar hatte der Senat der Hochschule "schon" 1967 die Entziehung von akademischen Doktorgraden in der NS-Zeit wegen politischer, rassischer oder religiöser Gründe einstimmig als nichtig, also von Anfang an unwirksam bezeichnet. Nur hielt es damals niemand für nötig, diesen Beschluss öffentlich zu machen, geschweige denn die Betroffenen davon zu informieren – so sie denn noch am Leben waren. Allein in Gießen sind 51 Verfahren zur Entziehung des Doktorgrades nachweisbar. Betroffen waren vor allem jüdische Promovierte.

In 35 Fällen wurde die Entziehung wegen der Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Einleitung von Ausbürgerungsverfahren ausgesprochen. In 16 Fällen wurde der Doktorgrad unter Verweis auf andere Gründe der "Unwürdigkeit" entzogen. Einem Betroffenen wurde das Doktordiplom verweigert und bei einem weiteren das Promotionsverfahren eingestellt. Insgesamt sollen über 2000 Akademiker von den Depromotionen betroffen gewesen sein. 1685 Namen wurden allein zwischen 1937 und 1943 im deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlicht. In 1151 Fällen wurde die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft als Grund angegeben. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz wandte sich bereits 1950 an die Universitäten mit der Bitte, Angaben zu 350 namentlich aufgeführten Professoren zu machen. Deren Wiedereinsetzung sei "eine solidarische Ehrenpflicht". Die Umfrage blieb ohne Resonanz.

Weil eine gesetzliche Regelung für ein automatisches und umfassendes Revidieren der Depromotionen fehlte, wurde nur in Einzelfällen und auf Antrag rehabilitiert. Die wohl einzige Ausnahme: Thomas Mann. Die Bonner Philosophische Fakultät erklärte gleich nach Kriegsende die "von ihrem nationalsozialistischen Dekan und SS-Mann Obenauer 1936 völlig eigenmächtig verfügte Aberkennung" für gegenstandslos. Weihnachten 1946 erhielt Mann eine erneuerte Doktorurkunde. Noch 1999 waren bei einer Umfrage der Kultusminister-Konferenz zur Aberkennung akademischer Grade die meisten Universitäten weder in der Lage, Antwort auf die gestellten Fragen zu geben, noch wurde an den dort vorhandenen Quellen in dieser Frage geforscht.

Immerhin: 1991 hatte Hamburg den Anfang gemacht und öffentlich alle Betroffenen rehabilitiert. Dann folgten 1995 Frankfurt am Main, 1998 die Universität Bonn und die Humboldt-Universität Berlin. 2000 kam Münster hinzu, 2002 auch Marburg. Dabei war hier 1965 erstmals in Deutschland der Beschluss gefasst worden, den jüdischen Doktoren die Titel wieder zuzuerkennen. Aberkennungen aus politischen Gründen oder wegen Homosexualität wurden damals allerdings nicht erwähnt. Und 2005 erstattete die Kölner Universität die zwischen 1933 und 1945 aberkannten Doktorgrade zurück – wenn auch nur symbolisch, denn von den 70 Betroffenen war niemand mehr am Leben.

Jens Blecher, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Leipzig, hat über die Depromotionen promoviert. "Diese Methode diente nicht unbedingt als direkte Repressalie", sagt er. "Sie war eher dazu gedacht, im Ausland Argwohn gegenüber diesen Menschen zu wecken. Sie setzte die Betroffenen in ein Zwielicht, das sie scheinbar auf eine Ebene mit Kriminellen stellte und ihnen die Fähigkeit zum gleichberechtigten sozialen Diskurs in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit absprach."

Eine wissenschaftliche Karriere sollte auch außerhalb Deutschlands zumindest erschwert werden. Blecher: "Als Mittel der Abschreckung diente die Depromotion aber auch dazu, den Druck auf die verbliebenen oder mit regimefeindlichen Ideen sympathisierenden Akademiker und Studenten zu erhöhen." Tatsächlich bekamen viele Emigranten im Ausland Schwierigkeiten, auch wenn sie sich rechtzeitig eine Kopie ihrer Doktorurkunde hatten anfertigen lassen. Denn das Wissen der Exilanten wurde zwar gerne genommen, die Menschen jedoch nicht – die Kollegen, beispielsweise in Großbritannien und den USA, fürchteten unliebsame Konkurrenz. Um wieder in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen, mussten sie häufig noch einmal einige Semester studieren und sich der einheimischen Prüfungsordnung unterwerfen.

Die rechtliche Grundlage – leider muss man diesen Terminus in diesem Zusammenhang benutzen – bildete das Reichsgesetz über die Führung akademischer Grade von 1939. Als ihrer akademischen Titel unwürdig wurden all jene befunden, die aus Deutschland emigriert waren und denen der Staat daraufhin die Staatsangehörigkeit entzogen hatte. Das Gesetz ist nach wie vor gültig, sofern es nicht durch Landesgesetze abgeschafft oder geändert wurde. Eine 1986 entschärfte Version ist auf der Website des Landes Hessen zu lesen.


Doch warum ließen sich die Hochschulen nicht schon viel früher zu einer öffentlichen Entschuldigung herab? "Durch die offenkundige Art des Unrechts erschien eine öffentliche Rehabilitierung respektive Entschuldigung der entziehenden Universität unnötig", glaubt Blecher. "Der entzogene Doktortitel wird stillschweigend als nicht entzogen betrachtet, und die akademische Gemeinschaft hat ihren Common Sense wiedererlangt."

Quellen: Thomas Röbke in DIE ZEIT, Ausgabe 31, 2006
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer Staatsanzeiger

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Andreas Jordan, September 2008