Wegen "Hochverrat" vor dem "Volksgerichtshof"
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Vom "Volksgerichtshof" zum Tode verurteilt
Für Gelsenkirchen war in Hochverratssachen das Oberlandesgericht Hamm zuständig. Zusätzlich schufen die Nationalsozialisten die Sondergerichte, die in verkürzten Verfahren lokale "Fälle" behandelten. Die Urteile der Sondergerichte waren besonders hart. Während des Krieges wurden zahlreiche Todesurteile gefällt, auch und gerade wegen geringfügiger Vorwürfe wie "Plünderung", "Diebstahl", "Arbeitsverweigerung" und Kleinkriminalität. Unter Vorsitz von "Blutrichter Freisler" wurde auch der Gelsenkirchener Sozialdemokrat Alfred Zingler vom "Volksgerichtshof" zum Tode verurteilt.
Nachdem im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht der mutmaßliche Täter Marinus van der Lubbe zwar zum Tode verurteilt, drei mitangeklagte Funktionäre der Kommunistischen Partei aber freigesprochen worden waren, beschloss Hitler, politische Straftaten der unabhängigen Justiz zu entziehen und ordnete die Gründung des von ihm so benannten "Volksgerichtshofes" an. Diese erfolgte durch "Gesetz" vom 24. April 1934 in Berlin.
Seine Aufgabe war zunächst die Aburteilung von "Hochverrat" und "Landesverrat" (nach der Defination der Nationalsozialisten) und wurde später auf weitere Strafvorschriften ausgeweitet. Spruchkörper des Gerichts waren so genannte Senate, die sich – in Abweichung von den hergebrachten und bewährten Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahren – nur aus zwei Berufsrichtern und drei so genannten Volksrichtern, in der Regel Parteifunktionären, Offizieren und hohen Beamten zusammensetzten. Die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt. Organisation und Gerichtsverfahren waren auf kurze Prozesse ausgerichtet, der Angeklagte konnte gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs kein Rechtsmittel einlegen, wohl aber die Staatsanwaltschaft. Eine freie Wahl des Verteidigers bestand nicht. Der Angeklagte musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen. Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Beide kannten sich bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt aufnehmen. Der Verurteilte erhielt in Hoch- und Landesverratssachen keine Abschrift des Urteils. Er durfte lediglich unter Aufsicht eines Justizbeamten Einsicht nehmen. Der "Volksgerichtshof" tagte zunächst im funktionslos gewordenen Preußischen Landtag, heute Sitz des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1935 zog der Volksgerichtshof in das Schulgebäude des Königlichen Wilhelms-Gymnasiums, Bellevuestraße 15, nahe dem Potsdamer Platz in Berlin. Einige Prozesse wurden im Gebäude des Kammergerichts am Kleistpark in Berlin-Schöneberg geführt. Dort fand auch der Schauprozess am 8. August 1944 gegen die Widerstandskämpfer vom 20. Juli statt. Auf Hitlers Befehl hin wurde dieser Prozess gefilmt. Daneben urteilte der "Volksgerichtshof" auch im Umherreisen in den verschiedensten Städten des Herrschaftsgebietes, was es dem Gerichtspräsidenten Roland Freisler ermöglichte, seine Urteile in besonderer Weise vor der jeweils sorgfältig ausgewählten und in großer Anzahl hergestellten Öffentlichkeit durchzuführen. Die Zahl der Todesurteile stieg mit Kriegsbeginn 1939 sprunghaft an. 1936 ergingen elf Todesurteile, 1943 waren es 1662, etwa die Hälfte der überhaupt vor dem Volksgerichtshof angeklagten Personen. Bis 1945 wurden rund 5200 Todesurteile vollstreckt. Für eine Verurteilung genügten Vergehen wie die Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender, abwertende Bemerkungen im privaten Kreis über Adolf Hitler oder Zweifel am sogenannten "Endsieg". Im August 1942 wurde Roland Freisler Präsident des "Volksgerichtshofs". Freisler war schon früh zur NSDAP gekommen und hatte im so genannten "Dritten Reich" rasch Karriere gemacht. Als Staatssekretär im Reichsjustizministerium hatte er wesentlich zur Durchsetzung nationalsozialistischer Vorstellungen in der Justiz beigetragen. Er führte seine Verhandlungen mit besonderem Fanatismus und demütigte die Angeklagten in besonderem Maße. Sein Senat verhängte besonders oft Todesurteile. Am 3. Februar 1945 wurde das Gebäude durch einen Bombenangriff zerstört, wobei Freisler auf dem Weg in den Luftschutzkeller während der Verhandlung gegen den späteren Bundesrichter Fabian von Schlabrendorff von einem herabstürzenden Balken getroffen und erschlagen wurde. Der "Volksgerichtshof" verurteilte u. a. Mitglieder von Widerstandsgruppen Rote Kapelle, Weiße Rose, Edelweißpiraten, Kreisauer Kreis und die Verschworenen des 20. Juli 1944 um Oberst Graf Stauffenberg. Quellenwerk: Wikipedia
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