Der Fall Cilla Itzhaki
Bild: Die 85-jährige Cilla Itzhaki in ihrer Wohnung in Tel Aviv - sie überlebte den Holocaust
Die Sozialversicherung sträubt sich gegen Zahlungen an Menschen, die gearbeitet haben, während sie in Ghettos der Nazis lebten. Der Fall von Cilla Itzhaki ist eigentlich klar - aber das nutzt ihr bislang nichts.
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Cilla Itzhaki ist an diesem Dienstag im Januar in Israel geblieben und nicht nach Essen gekommen. Sie ist 85, ein wenig gebrechlich und offenbar sehr weise. Denn sie hätte es nicht ausgehalten im Saal 1115 des Landessozialgerichts, wo ihre Ansprüche gegen die deutsche Rentenversicherung aus ihrer Zeit im Ghetto von Tschenstochau verhandelt werden. Da tritt ein Vertreter der Rentenversicherung auf, der mit allen Mitteln Ansprüche abwehren will. Er stellt Fragen, die wohl kein Holocaust-Überlebender ertragen kann: Etwa, ob es denn nicht sein könne, dass die SS sich die vom Lohn der Juden abgeführten Sozialversicherungsbeiträge unter den Nagel gerissen habe. Dann wäre ja beim Rentenversicherungsträger gar kein Beitragsgeld angekommen. Der Herr Verwaltungsdirektor im grob karierten Sakko will daraus gar keine Schlüsse ziehen, ihm geht es nur um den Sachverhalt. Und da hat er viele Zweifel.
Dabei ist eigentlich alles ganz einfach: Bevor die Nazis beschlossen, die Juden alle umzubringen, haben sie sie als billige
Arbeitskräfte ausgebeutet. Dies schien besonders gut zu funktionieren, wenn der Ingenieur nicht die Straße kehrte und die Ärztin nicht die Klos schrubbte. Es ging halt um die "bestmögliche Ausnutzung", wie es 1940 in einem Erlass der Abteilung Arbeit im Amt des Generalgouverneurs hieß, die für Tschenstochau zuständig war. Deshalb gab es in den Ghettos bis 1942 einen erstaunlich normalen Arbeitsmarkt. Die Löhne befreiten nicht vom Hunger, die Jobs nicht von der Willkür der SS. Aber immerhin: Wer Arbeit hatte, bekam in aller Regel Geld.
2002 hat ein Gesetz die Möglichkeit geschaffen, Renten für mehr oder weniger normale Arbeit im Ghetto zu zahlen. Nur bewilligt werden müssen sie. Und da sträubt sich die Rentenkasse, die einst unbürokratisch vielen SS-Leuten und deren Helfern Altersbezüge gewährte. Über 90 Prozent der rund 70.000 Anträge von Ghetto-Überlebenden wurden abgewiesen.
Bei Cilla Itzhaki sah es zunächst ganz gut aus. Die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hatte 2004 die
Anrechnung ihrer Ghettoarbeit auf die Rente grundsätzlich schon bewilligt. Herausgekommen wären keine Riesenbeträge, sondern vielleicht 130 Euro im Monat, allerdings rückwirkend ab 1997. Doch dann kam Frau Itzhaki in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung Rheinland, wo alle denkbaren Einwände korrekt zur Anwendung gebracht werden. An jenem Dienstag im Saal 1115 ist eine große Uhr der einzige Wandschmuck; nur sie zeigt an, dass die Welt nicht stillsteht. Mehr als fünf Stunden dauert das Verfahren. Die Rentenversicherung bewegt sich in dieser Zeit keinen Millimeter.
Das Bild zeigt Cilla Itzhaki 1939 rechts neben ihrer Freundin Bronka, die in Treblinka ermordet wurde
Fast flehentlich fragt der Richter: "Was fehlt Ihnen denn noch zur Anerkennung?" Der Rentenmann schweigt. Er vertraut darauf, dass der Richter sich in seinem Senat, der letztlich entscheidet, nicht gegen seine Kollegen wird durchsetzen können. Richter: "Speziell in diesem Fall sehe ich keine offenen Rechtsfragen. Das ist doch unglaublich dicht." Rentendirektor: "Ich weiß eben nicht genau, was mit dem
Geld war, ob es die Mutter bekommen hat, ob es für die Arbeit war." Itzhaki schuftete 1941 und 1942 im Garten eines Heims für deutsche Kinder. Sie musste pflanzen und jäten, im Winter Schnee schippen. Das Geld dafür - so erinnerte sie sich bei einer Befragung in Israel - habe ihre Mutter bekommen. Dokumente hat sie keine, woher auch. Auch wie viel und wie oft gezahlt wurde, kann sie nicht sagen.
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Da ist es wichtig zu wissen, ob sie eine Arbeitskarte hatte. Diese konnte über Leben und Sterben entscheiden, so etwas vergisst man kaum. Ja, ich hatte eine, versichert Frau Itzhaki. Es gibt eine DVD von ihrer Aussage. Wer sie gesehen hat, kann sich ein Bild davon machen, wie die alte Dame, die sich an anderer Stelle um Erinnerung müht und unsicher ist, in dieser Frage keinen Zweifel kennt. Angesehen hat sich der Rentendirektor die DVD nicht. Er hat - so sagt er - die Abschrift gelesen. Überzeugend fand er das nicht: "Gerade bei dieser Transkription hatte ich den Eindruck, dass es schwer ist zu sagen, was sichere Erinnerung ist." Ob sie tatsächlich eine Arbeitskarte hatte? Da hat er Zweifel, "genauso wie bei der Entgeltlichkeit".
Er führt eine alte Aussage von Itzhaki in einem Entschädigungsverfahren in den 60er Jahren an, als es um einen Ausgleich für die Verfolgung ging. Da sagte sie, sie habe Zwangsarbeit auf Befehl der SS geleistet und sei misshandelt worden. Da passt etwas nicht zusammen. Und das sind - wie eine Gutachterin erläutert - nicht die Aussagen der Klägerin, sondern die Maßstäbe, die jetzt darauf angewandt werden. Der Bochumer Zeitgeschichtler Constantin Goschler schrieb dazu, in früheren Verfahren hätten die Antragsteller den Zwangscharakter der Arbeit hervorheben müssen, um überhaupt Ansprüche zu haben - "was ihnen angesichts der Lebensverhältnisse in den Ghettos kaum als Übertreibung vorgekommen sein mag". Jetzt ist alles anders: Ansprüche resultieren nur aus ordentlichen Arbeitsverhältnissen. Das ganze Verfahren, so Goschler, lebe von einer "Normalitätsfiktion".
Historiker sollten deshalb versuchen, nicht "Expertendarsteller in einem absurden Theaterstück zu sein".
Nur ist es kein Theater, sondern Realität. Der Rentendirektor ist aus Fleisch und Blut. Frau Itzhaki ist eine Frau, deren ganze Familie von den Nazis ermordet wurde und die nun auf das Sozialrecht setzt, um eine Rente für die Arbeit zu bekommen, mit der sie sich zu retten suchte. Es stimmt, dass sie schon mit ein paar Tausendern entschädigt wurde für die Verfolgung. Aber das hat mit der Rente für Arbeit nichts zu tun.
Cilla Itzhaki ist 85. Viele Antragsteller sind noch älter. Jeden Tag sterben welche. Kanzlerin Angela Merkel musste sich bereits bittere Klagen von Israels Premier Ehud Olmert wegen des Rentenstreits anhören. Eine Einmalzahlung von 2000 Euro - die nicht erst nach ein paar Jahren Prozess zu bekommen ist - sollte die Wogen glätten. Doch das ist nicht gelungen.
Im Gegenteil: Auf allen Seiten wird der Ton rauer. Der Essener Richter droht mit einem ABC-Schutzzug der Feuerwehr, als ihm der Zugang zu ein paar Filmrollen mit Aufnahmen aus den 40er Jahren verweigert wird, die angeblich unzugänglich in einem asbestverseuchten Keller eines Archivs liegen. Als eine Funktionärin der Rentenversicherung nicht zu einer Befragung in Israel erscheint, verdonnert er sie zu 7000 Euro Ordnungsgeld - zu zahlen aus dem Privatvermögen. Die Rentenkasse wiederum, die nichts von Befragungen in Israel hält, regt trickreich an, dass, wenn man so etwas schon mache, doch der gesamte zuständige Senat anreisen müsse.
Die Anwältin der Klägerin weist daraufhin, dass die Rentenversicherer zu den Profiteuren des Holocausts gehören: "Jeder ermordete Beitragszahler hat die Kassen entlastet." Die Überlebenden kämpften nicht um Geschenke, sondern um Geld, für das sie gearbeitet haben - auch für die Beschäftigten aus dem Ghetto hätten Rentenbeiträge abgeführt werden müssen.
Ein Ergebnis haben die endlosen Erörterungen in Essen nicht gebracht. Das Verfahren geht weiter. Frau Itzhaki scheint das nur noch am Rande zu verfolgen. Am Telefon sagt sie, nein, sie wolle nicht reden. Nicht noch einmal die ganze Geschichte erzählen. Sie schlafe dann schlecht. Aber vielleicht ein Foto? "Das geht", sagt sie. "Ich mache mich schön." Ein wenig trotzig steht sie beim Fototermin dann zwischen den schönen Möbeln in ihrer Wohnung in Tel Aviv. Sie versteckt sich nicht. Sie ist noch da.
Von Stefan Schmitz. Stern Nr.8/2009 v. 12. Februar 2009
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